HABEN SIE DRAN GEDACHT?

Sie wissen sicherlich, dass auch für Ihr gewerblich genutztes Fahrzeug die Unfallverhütungsvorschrift „Fahrzeuge“ gemäß § 57 DGUV Vorschrift 70 gilt. Lassen Sie deshalb die obligatorische UVV-Prüfung für verlässliche Betriebssicherheit gleich bei uns im Haus durchführen.

VERLÄSSLICHE CHECKLISTE

Wir von Borchardt prüfen dabei Ihr Fahrzeug auf alle Mängel, die anfallen könnten. Hier finden Sie ein Beispiel für eine Checkliste, die wir bei der Prüfung Schritt für Schritt durchgehen.

Bei Fragen steht Ihnen gerne unser Service Team zur Verfügung!

BEISPIEL CHECKLISTE